Projektbeantragung
Bei der Projektbeantragung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Stufe 1: Interessenbekundung und Votierung
- In der ersten Stufe können Tarifparteien und Sozialpartner, die Qualifizierungstarifverträge oder eine Vereinbarung zur Weiterbildung bzw. Interessenbekundung zur Förderung der Gleichstellung (s. "Grundvoraussetzung") umsetzen, Unternehmen oder Bildungsträger/Beratungsunternehmen Projektvorschläge über ein Interessenbekundungsformular einreichen. Die Interessenbekundungen werden in elektronischer Form über das Online-Portal ZUWES beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingereicht.
- Informationen zur Nutzung von ZUWES finden Sie hier.
- Materialien und Arbeitshilfen zur Antragstellung finden Sie hier.
- Antragsteller können sich jederzeit für eine Beratung an die Regiestelle "Fachkräfte sichern" wenden.
- Eingehende Projektvorschläge werden durch die Regiestelle nach von der Steuerungsgruppe festgelegten und vom Begleitausschuss für das Bundes OP gebilligten Auswahlkriterien bewertet und anschließend durch die Steuerungsgruppe auf Förderwürdigkeit hin votiert. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Hand, von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zusammen.
Stufe 2: Hauptantragstellung
- In der zweiten Stufe werden die Antragsteller der positiv votierten Projektvorschläge aufgefordert, einen Hauptantrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) zu stellen. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls online über ZUWES.
- Das BVA prüft die Förderfähigkeit des Vorhabens. Nach Prüfung der Hauptanträge entscheidet das BVA abschließend darüber, welche Projekte bewilligt werden können und erstellt die Zuwendungsbescheide.