Projektbeantragung
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Dem eigentlichen Antragsverfahren ist ein Auswahlverfahren vorgeschaltet.
Voraussichtlich zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessenbekundung gestartet. Die Steuerungsgruppe kann in den Aufrufen eine Eingrenzung auf prioritäre Themen aus den Handlungsfeldern der Richtlinie vornehmen.
Interessenbekundungen von potenziellen Trägern werden in das bereitgestellte EDV-System (ZUWES) eingegeben und durch die Regiestelle nach den vom Begleitausschuss für das ESF Bundes OP gebilligten Auswahlkriterien bewertet.
Anschließend schlägt die Steuerungsgruppe dem Zuwendungsgeber (BMAS) vor, welche Teilnehmer am Interessenbekundungsverfahren aus fachlicher Sicht einen Antrag auf Förderung stellen können.
Die Teilnehmenden am Auswahlverfahren, deren Projekte positiv bewertetet wurden, werden nach Entscheidung des Zuwendungsgebers aufgefordert, einen formellen Förderantrag an das BVA zu stellen, das hierüber abschließend entscheidet.
Termine und Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Interessenbekundungen können derzeit nicht eingereicht werden!
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Themen:
- Auswahlverfahren und Inhalte einer Interessenbekundung,
- Antragstellung in ZUWES,
- Sozialpartnervereinbarungen aus der vorangegangenen Förderperiode
- Häufig gestellte Fragen,
- Dokumente und Materialien als Hilfestellung beim Einreichen der Interessenbekundung/der Antragstellung.