Interessenbekundung
Die erste Stufe des Antragsverfahrens bildet das Einreichen einer Interessenbekundung.
Diese muss grundsätzlich Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:
- Angaben zum Träger,
- allgemeine Angaben zum Projekt,
- Angaben zu begünstigten Unternehmen und Teilnehmenden,
- inhaltliche Angaben zum Projekt inklusive Meilensteinplanung,
- Mehrwert und Nachhaltigkeit des Projektes,
- Angabe zu den Querschnittszielen insbesondere Gleichstellung und Nichtdiskriminierung,
- Finanzierungsplan.
Zu beachten ist, dass in der aktuellen ESF-Förderperiode 2014-2020 der Bewertung des Projektoutputs und der Ergebnisse besonderes Gewicht beigemessen wird.
Daher sind bei der Darstellung des Vorhabens überprüfbare Ziele zu formulieren und Verfahren zu benennen, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Die Zielsetzung des Vorhabens muss anhand quantitativer und qualitativer Output- und Ergebnisindikatoren dargelegt werden. Diese müssen sich in den formulierten Meilensteinen widerspiegeln.
Im Verlauf der Förderung wird die Zielerreichung überprüft. Verfehlt ein Vorhaben nach zwei Jahren die festgelegten Meilensteine zur Zielerreichung, kann das Vorhaben vorzeitig beendet werden. Das BMAS entscheidet auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung und eines Votums der Steuerungsgruppe über die Fortführung des Projekts bis zum Ende der Bewilligungsdauer.
Hilfestellung bei der Erstellung einer Interessenbekundung gibt ein Leitfaden der Regiestelle