Eine Förderung in den Handlungsfeldern 1 bis 3 setzt eine regionale oder branchenbezogene, von den jeweils zuständigen Sozialpartnern getroffene Vereinbarung zur Weiterbildung voraus. Dies können auch Tarifverträge sein, die inhaltlich Themen der Richtlinie aufgreifen.

Eine Förderung in den Handlungsfeldern 4 und 5 setzt eine Interessenbekundung von Sozialpartnern oder Betriebspartnern zur Gleichstellung voraus.

Sozialpartnervereinbarungen aus der Initiative "weiter bilden"

Hier finden Sie eine Übersicht von Sozialpartnervereinbarungen (SPV), die im Zeitraum 2009 bis 2012 neu abgeschlossen wurden und Fördergrundlage für Projekte im Rahmen der Initiative "weiter bilden" waren:

Sozialpartnervereinbarungen aus "weiter bilden"

Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung im Rahmen der Initiative "Fachkräfte sichern"

Fördervoraussetzung ist eine von den Sozialpartnern abgeschlossene Sozialpartnervereinbarung zur Weiterbildung und/oder Förderung der Gleichstellung, in der prioritäre Ziele, Handlungsschwerpunkte und ggf. Qualifizierungsbedarfe konkret benannt werden.

Mehr Informationen zum Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung finden Sie im entsprechenden Leitfaden.